Neues Alkoholsteuergesetz
Rohstoffliste und Ausbeutesätze
Mit dem vollständigen Inkrafttreten von Alkoholsteuergesetz und Alkoholsteuerverordnung wird ab dem 1. Januar 2018 das bisher weitgehend auf den süddeutschen Raum beschränkte Abfindungsbrennen bundesweit möglich sein.
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Hierbei wird für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer der gewonnene Alkohol pauschal aus der Menge der Rohstoffe, die zur Alkoholgewinnung eingesetzt werden dürfen, und aus einem festgelegten amtlichen Ausbeutesatz ermittelt.
Eine Übersicht der zugelassenen Rohstoffe und der festgelegten amtlichen Ausbeutesätze (Rohstoffliste) findet sich jetzt auf der Zoll-Website www.zoll.de.
Wir stellen sie unten auch als PDF zum Download zur Verfügung (Stand November 2017)
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