Gesetzlicher Mindestlohn
Höhere Löhne auch bei Obst- und Gemüsebetrieben
Das Bundekabinett hat am 30. Oktober 2018 den Mindestlohn bis 2020 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn danach auf mindestens 9,19 Euro und ab dem 01. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto/Stunde. Das Bundeskabinett folgt damit dem Vor-schlag der Mindestlohnkommission, die diese Erhöhung am 26. Juni 2018 beschlossen hatte. Darauf weist der Bundesausschuss Obst und Gemüse hin.
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Die Verkündung der zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen, sodass der neue Mindestlohn ab dem 01. Januar 2019 gilt. Damit steigt der neue Mindestlohn im Zeitraum 2019 bis 2020 um 5,8 Prozent. Diese Erhöhung, so der Bundesaus-schuss Obst und Gemüse, stellt die arbeitsintensiven Obst- und Gemüsebetriebe vor beson-dere Herausforderungen, da die von den Erzeugern zu erzielenden Preise für Obst und Ge-müse nicht in vergleichbarer Höhe steigen werden. Diese Situation gilt es – um die Wettbe-werbsfähigkeit der deutschen Obst- und Gemüseerzeuger auch für die Zukunft zu erhalten – genauestens zu beobachten.
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