Zoll gewährt unbürokratische Hilfe
- Veröffentlicht am

Betroffene sollen bitte sobald als möglich mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufnehmen. Das zutreffende Hauptzollamt ist auf www.zoll.de zu finden.
Es sind folgende steuerliche Erleichterungen möglich:
- Stundung von fälligen oder bis zum 31. Oktober 2021 fällig werdenden Steuern
- Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen
- Absehen von der Festsetzung von Steuern bzw. Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
- Verzicht auf Verspätungszuschläge
- Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31. Januar 2022
- Keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.