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Abfindungsbrennen

Wichtig: Neue Formulare!

Die Zollverwaltung hat Formulare für die Abfindungsanmeldung überarbeitet. Die neu gestalteten Formulare sollen von den Abfindungsbrennern und Stoffbesitzern möglichst ab sofort verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die Verwendung der neu gestalteten Formulare obligatorisch.
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zoll.de
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Das betrifft folgende Formulare:

  • 1219 – Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (mehlige Stoffe)
  • 1220 – Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (nichtmehlige Stoffe)
  • 1221 – Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers


Bis zum 31. Dezember 2021 stehen noch die alten Formulare zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2022 führt ihre Verwendung aber zu einer Zurückweisung der Abfindungsanmeldungen. Die neuen Formulare stehen bereits im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung (www.formulare-bfinv.de) zum Download zur Verfügung.
Dazu einfach die gewünschte Formularnummer in das Suchfeld eingeben.
Im Zuge der Neugestaltung wurden die Formulare mit Funktionalitäten für eine verstärkte Nutzerführung und einen besseren Nutzerkomfort ausgestattet. Sobald ein Formular einmal elektronisch ausgefüllt wurde, können die individuellen Daten per xml.-Datei auf dem Rechner abgespeichert und beim erneuten Ausfüllen in ein leeres Formular wieder hochgeladen werden. Unverändert gebliebene Daten brauchen somit nicht erneut eingegeben, veränderte Daten können überschrieben werden.

Die neuen Abfindungsanmeldungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Antragsteller durch hinterlegte Plausibilitäten und Dropdownlisten viel stärker durch das Formular geführt werden. Das Ziel ist, die Zahl der Zurückweisungen erheblich zu reduzieren.

Die neuen Formulare bereiten auch den Umstieg auf reine Online-Anmeldungen vor.
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