Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Neuer Online-Service

Kostenfreier Abruf aus dem Handelsregister

Seit August 2022 können Inhalte des Handelsregisters in Deutschland ohne Registrierung und kostenfrei abgerufen werden. Jetzt steht Landwirten und Brennern eine unkomplizierte neue Informationsquelle offen, wenn sie sich über Geschäftspartner informieren wollen.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Registerportal
Artikel teilen:

Zum Beispiel kann man nachschauen, wer vertretungsbefugt für eine GmbH ist. Gleich mehrere Register sind recht bequem abrufbar. Die neue Regelung beinhaltet nämlich den Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder. Registrierung und Login sind nicht mehr erforderlich. Bislang waren in Deutschland nur wenige Stammdaten frei abrufbar, für weitergehende Auskünfte musste gezahlt werden, typischerweise ein niedriger zweistelliger Euro-Betrag pro Abfrage.
Die Informationen mit Handelsregisterauszügen in verschiedenen Fassungen (aktueller Stand, Darstellung der chronologischen Entwicklung etc.) sowie die Dokumente (soweit veröffentlichungspflichtig) sind zu finden unter www.handelsregister.de oder www.unternehmensregister.de.

Vergleichbare Recherchemöglichkeiten bestehen auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine gute Ausgangsbasis für weitere Recherchen in den je-weiligen nationalen Registern stellt das Europäische Justizportal dar.

Grundlage: EU-Digitalisierungsrichtlinie

Möglich macht das die Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie. Die Norm schreibt den Mitgliedstaaten vor, dass sie bestimmte Informationen und Urkunden über Unter-nehmen, Vereine und andere Wirtschaftsteilnehmer kostenlos zugänglich machen müs-sen. Allerdings wird im Gegenzug von den Unternehmen, die im Handelsregister einge-tragen sind, eine Bereitstellungsgebühr erhoben.

Man sollte bei der Suche nach den öffentlich zugänglichen Informationen aber dennoch aufpassen. Nach wie vor gibt es private Dienstleister, die mit der Suche nach Handels-registerauskünften Geld verdienen wollen, indem sie für die Unterlagen Gebühren ver-langen und nicht auf die Möglichkeit der kostenlosen Auskünfte hinweisen. Bei Zwei-feln, ob man auf der richtigen Seite gelandet ist, hilft der Klick auf das Impressum weiter.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren