QR-Code statt Überweisungsträger
Der moderne Zahlungsverkehr wird mittlerweile häufig im Online-Banking abgewickelt. Darum und aus Gründen der Ressourcenschonung wird der den Brenngenehmigungen mit Steuerbescheid bislang beigefügte Überweisungsträger aus Papier künftig entfallen.
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Er wird durch den Abdruck eines QR-Codes mit den Zahlungsdaten ersetzt. Das Abscannen des QR-Codes ermöglicht die Übernahme der Zahlungsdaten in Onlinebanking-Apps. Bei der händischen Übernahme auftretende Übertragungsfehler werden so vermieden. Selbstverständlich werden die Zahlungsdaten aber auch wie bisher im Bescheid genannt. Die Umstellung ist für den Verlauf des Sommers 2023 geplant.
Zwei Muster für eine solche Brenngenehmigung mit Steuerbescheid im neuen Layout mit QR-Code sind als PDF dieser Meldung beigefügt.
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