Urteil des EuGH
Verbot des Milchzusatzes bei Eierlikör
Der Europäische Gerichtshof hat am 25. Oktober entschieden, dass es nach der geltenden EU-rechtlichen Begriffsbestimmung für "Eierlikör" verboten ist, Milch zuzusetzen.
- Veröffentlicht am
Damit schließt der EuGH das vom Landgericht Hamburg am 27. Juni 2017 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ab. Die geltende Begriffsbestimmung für "Eierlikör" ist in Anhang II Nr. 42 der Spirituosen- Verordnung (EG) Nr. 110/2008 niedergelegt.
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