Urteil des EuGH No Go für NO GIN
Das Kieler Landgericht gestattete jüngst die Bezeichnung LIKÖR OHNE EI. Nun hat der EuGH ein Urteil zu NO GIN gesprochen. Damit dürfte sich die Aufregung um verbotene oder nicht-verbotene Anspielungen bald legen.
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Das Kieler Landgericht gestattete jüngst die Bezeichnung LIKÖR OHNE EI. Nun hat der EuGH ein Urteil zu NO GIN gesprochen. Damit dürfte sich die Aufregung um verbotene oder nicht-verbotene Anspielungen bald legen.
Ein Wettbewerbsverband hat ein Unternehmen abgemahnt, weil es ein Getränk als alkoholfreien Gin vermarktet. Daraufhin hat sich das Landgericht Potsdam, wo der Fall gelandet ist, mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt.
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