Urteil des EuGH No Go für NO GIN
Das Kieler Landgericht gestattete jüngst die Bezeichnung LIKÖR OHNE EI. Nun hat der EuGH ein Urteil zu NO GIN gesprochen. Damit dürfte sich die Aufregung um verbotene oder nicht-verbotene Anspielungen bald legen.
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Das Kieler Landgericht gestattete jüngst die Bezeichnung LIKÖR OHNE EI. Nun hat der EuGH ein Urteil zu NO GIN gesprochen. Damit dürfte sich die Aufregung um verbotene oder nicht-verbotene Anspielungen bald legen.
Auch wenn es in der Praxis Gegenbeispiele gibt, bislang war klar: Eine alkoholfreie Gin-Alternative darf nicht NO GIN heißen und ein Likör ohne Ei nicht LIKÖR OHNE EI, weil es sich um verbotene Anspielungen handelt. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Kiel widerspricht dieser Rechtsauffassung –...
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