
Leitfäden zur Arbeitssicherheit
Die gesetzlich vorgeschriebene Selbstkontrolle ist für kleine Brennereien eine große Herausforderung – aber angesichts der Risiken unabdingbar. Neue, kostenlose Leitfäden von Agroscope erleichtern die Umsetzung von Sicherheitskonzepten.
von Thomas Blum/Agroscope, Redaktion erschienen am 12.12.2025Um die Branche gezielt zu unterstützen, stellt das Schweizer Kompetenzzentrum für die Landwirtschaft Agroscope nun zwei neue Leitfäden samt Arbeitsblättern zur Verfügung: einen zur Selbstkontrolle und einen zur Arbeitssicherheit. Die Materialien wurden in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Brennereibranche entwickelt.
Praxisorientierte Leitfäden
Die Leitfäden verstehen sich nicht als verbindliche Vorschriften, sondern als praxisorientierte Hilfsmittel bei der Erstellung solcher Konzepte. Sie unterstützen das kritische Hinterfragen der betriebseigenen Prozesse und Produkte sowie deren gezielte Verbesserung. Die ergänzenden Arbeitsblätter dienen als Vorlage zur Erstellung eines individuellen Selbstkontroll- und Arbeitssicherheitskonzeptes.
Alle Unterlagen stehen kostenlos zur Verfügung unter:
Die Leitfäden basieren auf der Schweizer Gesetzgebung, sind aber auch hilfreich für deutsche Brennereien, die ebenfalls zur Erstellung eines HACCP-Konzeptes verpflichtet sind. In einem KB-Artikel aus dem Jahr 2023, ebenfalls verfasst von Thomas Blum von Agroscope, heißt es:
„Durch die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist für jeden, der Lebensmittel herstellt oder in Verkehr bringt, die Erstellung eines HACCP-Konzeptes Pflicht. Dabei muss der sogenannte Inverkehrbringer sicherstellen können, dass bei einer möglichen Feststellung einer Gesundheitsgefährdung seiner Lebensmittel, Konsumenten nicht geschädigt werden. Jeder Lebensmittelunternehmer ist zudem verpflichtet, bei einer Kontrolle durch Dokumente das betriebliche HACCP-Konzept nachzuweisen. Eine systematische Risikobewertung und -beherrschung hat dabei prophylaktisch zu erfolgen und greift tiefer als eine reine Endproduktekontrolle.“
Den gesamten KB-Artikel können Abonnenten des Digital-Abos hier lesen:










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