Zahlreiche Anpassungen erforderlich
Rechtliche Folgeänderungen des BfBAG
Aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union (EU) steht bereits seit Ende 2010 fest, dass das Branntweinmonopol definitiv zum 31. Dezember 2017 ausläuft. Das Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz, kurz BfB AG, bringt eine Reihe weiterer rechtlicher Folgeänderungen mit sich. Interessante Hintergrund informationen dazu sowie einige geschichtliche Fakten bietet der folgende Beitrag.
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Das Branntweinmonopolgesetz, das in Deutschland seit dem 1. Oktober 1919 die Herstellung und Vermarktung von Alkohol und mittelbar auch von Spirituosen regelte, tritt zum 31. Dezember 2017 außer Kraft. Vom 1. Januar 2018 an sind die verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen auf Alkohol und Spirituosen im Alkoholsteuergesetz vom 21. Juni 2013 zu finden. Auf Basis eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung hatte der Deutsche Bundestag bereits vor vier Jahren das „Branntweinmonopolabschaffungsgesetz“ mit dem Alkoholsteuergesetz als verbrauchsteuerrechtliche Anschlussregelung verabschiedet, um der betroffenen Brennerei- und Spirituosenbranche Planungs sicherheit zu gewähren.
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