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Markenrecht

Vorsicht, das ist geschützt!

Immer wieder kommt es vor, dass Kleinbrenner unbewusst Markenrechte verletzen - und sei es, indem sie ihren eigenen Namen verwenden. Das böse Erwachen folgt, wenn Post von einem Anwalt ins Haus flattert und Rechteverletzungen geltendgemacht werden. Das lässt sich vermeiden. Der Bundesverband der Obst- und Kleinbrenner sagt Ihnen wie.

Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Als Marke bezeichnet das Markengesetz ein Schutzrecht, durch das Bezeichnungen, Namen, Logos oder Sounds rechtlich geschützt werden können. Die Bezeichnung ist dann vor Nachahmung und vor der Verwendung durch die Konkurrenz geschützt. Markenschutz entsteht allerdings nicht wie urheberrechtlicher Schutz "einfach so" per Gesetz. Eine Marke muss immer beim Deutschen Marken- und Patentamt angemeldet werden. Allein die Anmeldung genügt aber nicht. Das Markenamt prüft die Daten und wenn die Anmeldung rechtlich in Ordnung ist, wird die Marke veröffentlicht. Erst dann hat man eine "eingetragene" Marke und einen entsprechenden Schutz.
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