HACCP – WAS IST DAS?
Betriebliche Selbstkontrolle
Jeder lebensmittelproduzierende Betrieb ist zur Einhaltung der Lebensmittelsicherheit der Selbstkontrolle verpflichtet. Teil dieser Selbstkontrolle ist ein HACCP-Konzept, das bei einer Kontrolle durch die Behörden nachgewiesen werden muss. Viele lebensmittelproduzierende Kleinbetriebe schrecken jedoch vor den fünf Buchstaben HACCP zurück. Nicht zuletzt deshalb wurde die betriebliche Selbstkontrolle zu einem Schwerpunktthema der Agroscope-Brennereitagung im März. Es ging darum, praktikable Ansätze für eine Umsetzung aufzuzeigen.
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Durch die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist für jeden, der Lebensmittel herstellt oder in Verkehr bringt, die Erstellung eines HACCP-Konzeptes Pflicht. Dabei muss der sogenannte Inverkehrbringer sicherstellen können, dass bei einer möglichen Feststellung einer Gesundheitsgefährdung seiner Lebensmittel, Konsumenten nicht geschädigt werden. Jeder Lebensmittelunternehmer ist zudem verpflichtet, bei einer Kontrolle durch Dokumente das betriebliche HACCP-Konzept nachzuweisen. Eine systematische Risikobewertung und -beherrschung hat dabei prophylaktisch zu erfolgen und greift tiefer als eine reine Endproduktekontrolle.
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