Flächennachweis für Abfindungsbrennereien
So viel Hektar müssen sein
Liegt ein wirtschaftliches Bedürfnis vor, besteht ein Anspruch auf eine Brenngenehmigung. Dieses Bedürfnis gilt als gegeben, wenn entsprechende landwirtschaftliche Flächen nachgewiesen werden können. Klingt einfach? Ist es aber nicht.
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Für die Erteilung einer Brennerlaubnis muss eine Mindestgröße nachgewiesen werden mindestens 3 Hektar oder mindestens 1,5 Hektar im Falle von Intensivobstbau, einschließlich Weinbau Quelle: AlkStV § 19 Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei Zum Erhalt einer Brennerlaubnis, in folgenden Situationen – sind verminderte Flächen ausreichend, um das wirtschaftliche Bedürfnis für eine Brennerlaubnis nachweisen zu können: bei einer Betriebsübergabe/-nahme einer Brennerei durch Erbfolge, Verkauf, Verpachtung, Umfirmierung (GbR oder andere Gesellschaftsformen) – innerhalb einer 3monatigen Frist. bei bestehenden Brennereien § 21 Alkoholsteuerverordnung – bei den dreijährigen Überprüfungen nach § 21 (2) i.V.m. §§ 7a und 9 der...


