Geeichte Waagen Keine Anzeigepflicht mehr
Seit Anfang April entfällt die Anzeigepflicht für eichpflichtige Messgeräte bei den Eichämtern – genau zehn Jahre nach ihrer Einführung. Das ist nicht zuletzt für viele Direktvermarkter eine Entlastung.
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Seit Anfang April entfällt die Anzeigepflicht für eichpflichtige Messgeräte bei den Eichämtern – genau zehn Jahre nach ihrer Einführung. Das ist nicht zuletzt für viele Direktvermarkter eine Entlastung.
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