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Das Los mit der Los-Nummer

Direktvermarkter aufgepasst
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Wer Lebensmittel in den Verkehr bringt, muss diese mit einer Los- Nummer kennzeichnen. Es sei denn eine der wenigen Ausnahmen greift ein. Die Zuwiderhandlung ist mit Bußgeld bedroht. Daher sollte sich auch der Obst- und Kleinbrenner mit der Rechtslage auskennen. Es gibt genaue Vorschriften, welche Angaben auf einem Flaschenetikett aufgedruckt sein müssen, damit es in den Verkehr - sprich: an den Endkunden, aber auch an einen gewerblichen Weiterverkäufer - gebracht werden darf. Die Rechtsgrundlage für die korrekte Etikettierung ist in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) zu finden. Dies wurde bereits mehrfach in der "Kleinbrennerei" dargestellt.
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