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Obstverschlussbrenner

Interview mit Harald Brugger

Ende 2017 ist das Branntweinmonopol ausgelaufen. Die Obstverschlussbrenner hatten signalisiert, dass sie nun neben den Mittelläufen auch die Vor- und Nachläufe aufkaufen würden. Das haben sie vielfach getan. Anfang 2019 wurde aber von den meisten ein Annahmestopp ausgesprochen. Warum?
Veröffentlicht am
Friedrich Springob
Nach dem Ende des Branntweinmonopols und der dadurch entfallenen Ablieferungsmöglichkeit hat das Angebot an Abfindungsalkohol auf dem freien Markt wie vorhergesehen erheblich zugenommen. Die Mengen an Alkohol, insbesondere aus Kernobst, lagen allerdings noch deutlich über den Erwartungen, was unter anderem auf die sehr gute Obsternte 2018 zurückzuführen ist. Hinzu kommen weitere Faktoren, wie die Nutzung des 3-Jahresabschnitts bereits zu Beginn der neuen Zeitrechnung oder die Tatsache, dass seit 2018 das gesamte Brennkontingent versteuert werden muss. Die dadurch anfallenden Mehrmengen ließen sich - auch angesichts eines stagnierenden Absatzes - nicht mehr vermarkten. Deshalb verhängten die meisten Obstverschlussbrenner Mitte des Jahres...
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