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Abfindungsbrennen

Wichtig: Neue Formulare!

Der Zoll hat die Formulare für die Abfindungsanmeldung überarbeitet. Sie sollten von den Abfindungsbrennern möglichst ab sofort verwendet werden. Die Übergangsfrist läuft nur noch bis zum 31. 12. 2021. Ab dem 1. 1. 2022 ist die Verwendung der neu gestalteten Formulare obligatorisch.
Veröffentlicht am
Zoll
Das betrifft folgende Formulare: 1219 – Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (mehlige Stoffe) 1220 – Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (nichtmehlige Stoffe) 1221 – Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers Bis zum 31. 12. 2021 stehen noch die alten Formulare zur Verfügung. Ab dem 1. 1. 2022 führt ihre Verwendung aber zu einer Zurückweisung der Abfindungsanmeldungen. Die neuen Formulare stehen bereits im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung (www.formulare-bfinv.de) zum Download zur Verfügung. Dazu einfach die gewünschte Formularnummer in das Suchfeld eingeben. Im Zuge der Neugestaltung wurden die Formulare mit Funktionalitäten für eine verstärkte Nutzerführung und einen besseren Nutzerkomfort...
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