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Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs

Geänderte Definition

Mit Wirkung vom 15. August 2022 hat sich die Definition für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (Artikel 5 der Verordnung EU 2019/787) geändert. Das hat für Brenner praktische Auswirkungen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Zum einen hat die Europäische Kommission durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1303 präzisiert, dass der für die Herstellung von bestimmten Spirituosen wie zum Beispiel für Gin, Obstgeiste oder Wodka zu verwendende Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs immer durch Destillation gewonnen sein muss. Zum anderen wurden bisherige Qualitätskriterien gestrichen (zum Beispiel Gesamtsäuregehalt oder Abdampfrückstand), neu formuliert oder zusammengefasst (zum Beispiel "Ethylazetat" anstelle "Ester, ausgedrückt als Ethylazetat"; "Acetaldehyd (Summe aus Ethanal u. 1,1-Diethoxyethan)" statt "Aldehyde") oder mit einem erstmaligen Grenzwert konkretisiert (zum Beispiel "Furfural: höchstens 0,5 g je hl reiner Alkohol" statt "nicht nachweisbar")....
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