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EU-Regelung zu Steuerfreiem Hausbrand

Entscheidung erneut vertagt

Ursprünglich strebte die finnische Ratspräsidentschaft an, im Rat der Wirtschafts- und Finanzminister am 5. Dezember 2019 eine politische Einigung über die seit Mitte 2018 in Brüssel beratene Änderung der Alkoholsteuer-Strukturrichtlinie 92/83/EWG zu erzielen.

Veröffentlicht am
Oleskaus/shutterstock.com
Jetzt wurde dieser Punkt kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen, weil man sich im Vorfeld nicht über die Regelung für steuerfreien beziehungsweise steuerbegünstigten Hausbrand einigen konnte. Änderungen der EU-Steuerrichtlinien können im Unterschied zu Rechtsakten im Agrarsektor nur einstimmig vom Rat verabschiedet werden. Vorgesehen war eine Ermächtigung an alle Mitgliedstaaten, Privatpersonen und insbesondere Obstlandwirten zu erlauben, künftig jährlich bis zu 50 Liter Obstbrand (Fertigware) für den Eigenverbrauch (sogenannter Hausbrand) in kleinen Brennblasen steuerfrei oder steuerermäßigt herstellen zu dürfen.
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