Brennereirecht im DACH-Raum, Teil II Österreich
Maria Theresia sei Dank
Wer in Deutschland (D), Österreich (A) oder in der Schweiz (CH) – kurz DACH-Raum – eine Brennerei errichten und betreiben will, muss je nach Land unterschiedliche alkoholsteuerrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Nachdem im ersten Teil die Situation in der Schweiz dargestellt wurde, geht es jetzt im zweiten Teil um die Lage in Österreich.
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Da Österreich Mitglied der Europäischen Union ist, basiert das in Österreich für Brennereien geltende Alkoholsteuerrecht zu großen Teilen auf einschlägigen EU-Verbrauch-steuerrichtlinien. Die EU-Alkoholsteuer-Strukturrichtlinie 92/83/EWG in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2020/1151/EU ist die europarechtliche Grundlage dafür, dass es auch in Österreich alkoholsteuerprivilegierte Kleinbrennereien gibt, die unter anderem für den gewonnenen Ethylalkohol einen gegenüber dem Regelsteuersatz reduzierten Steuertarif zahlen. Nach dieser Richtlinie darf die maximale Jahreserzeugung einer steuerprivilegierten Kleinbrennerei 10 hl r. A. betragen. Die zuvor genannten Steuerrichtlinien wurden in Österreich durch die unten im Abschnitt 4...