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Die neue Düngeverordnung – Teil 2

Der Nährstoffvergleich

Die Düngeverordnung (DüV) legt nicht nur die Anwendung von Düngemitteln und Bodenhilfsstoffen fest, sondern auch die Regeln zu ihrer Dokumentation.
Veröffentlicht am
encierro/Shutterstock.com
Ab 2018 sind alle Weinbaubetriebe ab zwei Hektar Betriebsfläche zur jährlichen Erstellung eines Nährstoffvergleiches gemäß § 8 DüV verpflichtet, wenn diese auf einem Schlag (Einzelparzelle oder Bewirtschaftungseinheit) mehr als 50 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr und/oder mehr als 30 kg Phosphat pro Hektar und Jahr aufbringen.
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