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Kleinbrennerversammlung in Weilheim/Teck: Rahmenbedingungen werden immer schlechter

Mit dem Ergebnis der langwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene könnten die deutschen Klein- und Obstbrenner zufrieden sein. Seit dem 1. Januar 2004 gilt nämlich die Europäische Alkoholmarktordnung mit einer darin verankerten Ausnahmeregelung für Deutschland, die den Erhalt des Deutschen Branntweinmonopols vorerst bis zum Jahre 2010 sichert. Da zudem gute Chancen bestehen, dass diese Ausnahmeregelung darüber hinaus verlängert wird, herrschte in Brennerkreisen zunächst einmal Zuversicht.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
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