Brände auf Traubenbasis
Traube, Trester, Brand
Trauben zählen zu den zuckerreichsten Früchten. Sie sind oft reich an Aromastoffen und weit verbreitet. Man findet daher auf dem Markt neben dem klassischen Produkt Wein auch immer Destillate auf Basis von Trauben wie Traubenbrand, Tresterbrand, Branntwein, Weinbrand und Hefebrand. Zur Herstellung qualitativ hochwertiger Produkte braucht es neben guter Rohware auch das Wissen über das Einmaischen, die Destillation und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir widmen uns in zwei Artikeln dem Thema. Der erste widmet sich den Trauben- und Tresterbränden.
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Manfred Gössinger Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Herstellung von Trauben und Tresterbränden finden sich in der EU-Spirituosenverordnung Verordnung (EU) 2019/787 vom 17. April 2019, Anhang I Kategorie 9 „Obstbrand“, wozu der Traubenbrand zählt, und 6 „Tresterbrand oder Trester“. Traubenbrand wird ausschließlich durch alkoholische Gärung und Destillation von Trauben gewonnen. Die Destillation darf bis maximal 86 % vol erfolgen. Das Aroma und der Geschmack der Ausgangsware müssen im Destillat bewahrt werden. Der Gehalt an flüchtigen Bestandteilen betragt mindestens 200 g/hl r.A. Der Mindestalkoholgehalt liegt bei 37,5 % vol. Der Methanolgehalt darf maximal 1000 g/hl r.A. betragen. Traubenbrand darf weder aromatisiert noch gefärbt oder...