Brände auf Traubenbasis, Teil II
Traube, Wein, Brand
Die hochprozentigen Produkte aus der Traube sind vielfältig und sehr interessant. Der erste Teil widmete sich der Herstellung von Traubenbrand und Tresterbrand. Im zweiten Teil stehen jetzt der Branntwein, Weinbrand und Hefebrand im Fokus. Vor allem der Weinbrand hat nicht nur in Europa besondere Bedeutung und zeigt nicht zuletzt durch die traditionellen Methoden auf dem Markt ein weites Spektrum an Qualitäten.
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Manfred Gössinger Den rechtlichen Rahmen zur Herstellung von Branntwein, Weinbrand und Hefebrand setzt die EU-Spirituosenverordnung 2019/787 in Anhang I Kategorie 4 „Branntwein“, 5 „Brandy oder Weinbrand“, 12 „Hefebrand oder Brand aus Trub“. Diese Verordnung wird durch Durchführungsverordnungen, Geoschutzverordnung etc. ergänzt. Branntwein wird bis maximal 86 %vol aus Wein, Brennwein oder Weindestillat destilliert. Der Gehalt an flüchtigen Bestandteilen beträgt mindestens 125 g/hl r.A. Der Mindestalkoholgehalt liegt bei 37,5 % vol. Der Methanolgehalt darf maximal 200 g/hl r.A. betragen. Branntwein darf mit Ausnahme traditioneller Verfahren weder aromatisiert noch mit Ausnahme von Zuckerkulör gefärbt oder mit Alkohol gestreckt werden. Zu...