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Zeitungsartikel über den eigenen Betrieb

Wer Zeitungsartikel ohne Einwilligung als Argumentationshilfe für den Vertrieb auf seine Homepage stellt, kann sich schnell Ärger und Kosten einhandeln. Zeitungsartikel unterliegen nämlich dem Urheberrecht, sie dürfen also nicht einfach eingescannt und weiterverbreitet werden. Wird dies von dem Rechteinhaber entdeckt, in der Regel der entsprechende Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag, kann er sich wehren.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
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