Auftraggeber haften für ihre Transporteure
Als wären die bisherigen Vorgaben bei den Sozialvorschriften für Transportfahrten nicht schon kompliziert genug, hat sich jetzt eine weitere Verschärfung ergeben.
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Demnach können seit März 2015 Auftraggeber leichter dafür verantwortlich gemacht werden, ob die von ihnen beauftragten Transport-Subunternehmen die Lenk- und Ruhezeiten auch einhalten. Der Auftraggeber muss also "darauf hinwirken", dass der Transportunternehmer in der Lage ist, die Transportaufträge unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Dazu muss sich der Auftraggeber in gewissen Abständen darüber vergewissern, ob der Spediteur aufgrund einer sachlichen und personellen Ausstattung die rechtskonforme Auftragserfüllung leisten kann.
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