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Die neue Alkoholsteuer-Gesetzgebung

Fristen, Mindestgrößen... was müssen Sie beachten?

Sie sind das zentrale Thema der derzeit in den Landesverbänden der Klein- und Obstbrenner stattfindenden Jahresmitgliederversammlungen: die neuen Rahmenbedingungen, die nach Auslaufen des Branntweinmonopols ab 1. Januar 2018 für die heimischen Brenner und Stoffbesitzer gelten. Was ist zu beachten, welche Fristen sind einzuhalten? Wir haben die wichtigsten Punkte zusammen gefasst.
Veröffentlicht am
Anette Gerhold
Am 31. Dezember 2017 endet nach fast 100 Jahren nun auch für die Klein- und Obstbrenner ein vertrautes und bewährtes Vermarktungsinstrument: das deutsche Branntweinmonopol. Die Anschlussregelungen, die ab 1. Januar 2018 gelten, liegen größtenteils vor. Im folgenden werden die wichtigsten Vorgaben aufgeführt, und zwar in Form von Fragen und Antworten, um eine schnellere Orientierung zu ermöglichen. Die Fragen 1 bis 7 (in blau) betreffen den Auslaufplan bzw. das Rumpfbetriebsjahr 2017, die Fragen 8 bis 26 (in braun) bestehende Abfindungsbrennereien und ab Frage 27 geht es dann um neue/geplante Brennereien (in grün).
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