Verkauf im Internet
Neue Infopflichten für Online-Händler
Seit dem 1. Februar 2017 gibt es neue Verpflichtungen, die Betreiber von Homepages und Online-Shops grundsätzlich beachten müssen. Vor allem sind es Winzer, aber auch Brenner, die ihre Weine, Spirituosen und andere Erzeugnisse online anbieten, die von der neuen Informationspflicht betroffen sind.
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War es bereits vor einem Jahr für Unternehmer, die sich im Internet präsentieren, und Online-Händler notwendig, auf eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zu verweisen, so müssen nunmehr diejenigen Unternehmen, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres elf oder mehr Mitarbeiter gehabt haben, seit diesem Jahr zusätzlich erklären, ob sie verpflichtet sind, an außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen und ob sie auch zur Teilnahme selbst bereit sind. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Stichtagsregelung des 31. Dezember des Vorjahres wohl bedeutet, dass Unternehmen, die am 31. Dezember eben nur zehn oder weniger Personen beschäftigt hatten, von dieser neuen Informationspflicht...
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