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Abfindungsbrennen

Das brauchen Sie für die Abfindung

Seit Inkrafttreten des Alkoholsteuergesetzes (ASlkStG) zum 1. Januar 2018 sind die sogenannten Brennrechte in eine personenbezogene "Erlaubnis unter Abfindung zu brennen" umgewandelt worden. Es gibt die Möglichkeit, diese Erlaubnis in ganz Deutschland zu beantragen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Diese Voraussetzungen gelten auch für Betriebsnachfolger, wenn schon eine Erlaubnis vorhanden war. Für Übernehmer, Erben oder Pächter eines Betriebes, bei dem schon eine Erlaubnis vorhanden war, gilt es wichtige Fristen einzuhalten.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist ein wirtschaftliches Bedürfnis. Dies liegt vor, wenn der Antragssteller über einen landwirtschaftlichen Betrieb als selbstständige wirtschaftliche Einheit verfügt. Dieser kann in Eigentum, Pacht oder Nießbrauch bewirtschaftet werden. Aus Vereinfachungsgründen ist die Mindestgröße wie folgt festgesetzt:
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