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Rechtliche Änderungen bei der Geistherstellung

Neue beerenstarke Rohstoffe für Geiste

Geiste sind eigentlich einfach herzustellen. Eigentlich. Denn bezüglich rechtlicher Fragen gibt es immer wieder Unsicherheiten. Nun gibt es auch noch in der ab Ende Mai gültigen neuen EU-Spirituosenverordnung einige Änderungen. Wir stellen sie Ihnen in diesem Überblicksartikel vor. Damit Sie als Brenner auf der sicheren Seite stehen und es nach der Lektüre tatsächlich einfach haben. Und nicht nur "eigentlich" ...
Veröffentlicht am
Dionisvera/Shutterstock.com
Die neue, für Spirituosen erlassene Verordnung (EU) 2019/787 äußert sich zum Thema Geiste ausführlicher als es ihre Vorgängerin, die Verordnung (EG) 110/2008 getan hat. Inhaltlich gibt es einige wichtige und zu beachtende Veränderungen. In der neuen Verordnung ist Geist im Anhang I unter Ziffer 17 folgendermaßen definiert: "-geist (ergänzt durch den Namen der verwendeten Frucht oder der verwendeten Ausgangsstoffe) a) -geist (ergänzt durch den Namen der verwendeten Frucht oder der verwendeten Ausgangsstoffe) ist eine Spirituose, die durch Mazeration von in Kategorie 16 Buchstabe a Ziffer ii aufgeführten unvergorenen Früchten und Beeren oder von Gemüse, Nüssen, anderen pflanzlichen Stoffen, wie Kräutern der Rosenblättern, oder Pilzen in...
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