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Geoschutz für Spirituosen

Neues Durchführungsrecht

Für Deutschland sind derzeit 36 Spirituosen mit einer geografischen Angabe im EU-Register eAmbrosia eingetragen und damit geschützt. Am 15. Januar wurden nun im EU-Amtsblatt die beiden neuen Durchführungsverordnungen zur Geoschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Zwei alte wurden dafür gestrichen.

von Redaktion erschienen am 23.01.2025
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Die Flagge der Europäischen Union
Die Flagge der Europäischen Union © colourbox.com

Zu den 36 deutschen Spirituosen mit einer geschützten geografischen Angaben zählen unter anderem Schwarzwälder Kirschwasser, Korn, Fränkischer Obstler oder Münchener Kümmel.

Mit der Verordnung (EU) 2024/1143 wurde eine neue für den gesamten Agrar-und Lebensmittelsektor geltende Grundverordnung zur Eintragung und zum Schutze geografischer Herkunftsangaben (sogenannter Agrargeoschutz) geschaffen. Die bislang in der Spirituosenverordnung enthaltenen Vorschriften zum Geoschutz sind nunmehr weitestgehend in der neuen einheitlichen Grundverordnung niedergelegt.

Neue Durchführungsverordnungen

Die EU-Kommission hat nun die beiden Durchführungsverordnungen der EU-Kommission zur Geoschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Es handelt sich zum einen um die 70 Seiten umfassende Durchführungsverordnung (EU) 2025/26 ,die insbesondere das Verfahren bei der Eintragung, Änderung und Löschung von Produktspezifikationen einschließlich die hierfür zu verwendenden Formulare und die EU-Qualitätssymbole (Logos) regelt. Im Spirituosensektor kann das EU-Logo einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) freiwillig verwendet werden, es besteht anders als bei Agrarerzeugnissen und anderen Lebensmitteln keine rechtliche Verpflichtung, das Logo auf dem Etikett abzubilden. Zum anderen wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2025/27 veröffentlicht, welche bestimmte Artikel der Geoschutz-Grundverordnung ergänzt.

Die beiden bisherigen spirituosenspezifischen Durchführungsverordnungen der EU-Kommission zum Geoschutz, nämlich die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1235 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1236, wurden aufgehoben. Bis zum Erlass entsprechender Durchführungsvorschriften auf Bundesebene besteht derzeit im Spirituosensektor keine Möglichkeit, neue geografische Angaben oder Änderungen von geltenden Produktspezifikationen zu beantragen. Der Bruch der Ampelkoalition hat dazu geführt, dass das Bundeskabinett den ausformulierten und abgestimmten Entwurf für ein Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz nicht mehr verabschieden konnte.

Der Gesetzentwurf soll unverzüglich nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung dem Bundesrat und dem Bundestag zur Verabschiedung zugeleitet werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die deutschen Erzeugervereinigungen beziehungsweise Schutzgemeinschaften für die geografischen Angaben für Spirituosen Neu- oder Änderungsanträge frühestens ab dem ersten Halbjahr 2026 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellen können.

Links eAmbrosia und Delegierte Verordnungen

Register eAmbrosia: https://ec.europa.eu/agriculture/eambrosia/geographical-indications-register/

Durchführungsverordnung (EU) 2025/26: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500026)

Delegierte Verordnung (EU) 2025/27: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202500027

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