GEOSCHUTZ
Sonderfall Spirituosen
Die Verwendung von geschützten Ursprungsbezeichnungen (g. U.), geschützten geografischen Angaben (g. g. A.) oder geschützten traditionellen Spezialitäten (g. t. S.) trägt dazu bei, dass derartige Produkte ein hohes Ansehen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern genießen. Das gilt auch für Spirituosen. Doch bei ihnen sind einige Besonderheiten zu beachten.
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Bereits die Verordnung (EWG) Nr. 1576/1989 enthielt im Anhang II eine Liste mit geografischen Angaben für Spirituosen sowie die Möglichkeit zur Anwendung einzelstaatlicher strengerer Vorschriften für diese Produkte. In Art. 15 bis 23 des Kapitels III der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 waren Regelungen zu geografischen Angaben bei Spirituosen enthalten. Anhang III dieser Verordnung enthielt eine Liste der in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten geschützten Erzeugnisse. Für jedes dieser Produkte musste innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine "Technische Unterlage" erstellt werden; diese enthielt Regelungen zu Eigenschaften, Rohstoffen, Herstellung, Historie sowie Kennzeichnungsmerkmalen. Seit dem 8. Juni 2019 gelten die Regelungen des...
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