Urteil des EuGH No Go für NO GIN
Das Kieler Landgericht gestattete jüngst die Bezeichnung LIKÖR OHNE EI. Nun hat der EuGH ein Urteil zu NO GIN gesprochen. Damit dürfte sich die Aufregung um verbotene oder nicht-verbotene Anspielungen bald legen.
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Das Kieler Landgericht gestattete jüngst die Bezeichnung LIKÖR OHNE EI. Nun hat der EuGH ein Urteil zu NO GIN gesprochen. Damit dürfte sich die Aufregung um verbotene oder nicht-verbotene Anspielungen bald legen.
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Ein Brenner hat eine böse Überraschung erlebt. Um was geht es? Die EU-Spirituosenverordnung 2019/787 schreibt für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, auch Neutralalkohol genannt, einen maximalen Methanolgehalt von 30 g/hl (300 mg/l) reinem Alkohol vor. Für einen London Gin ist laut der...
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