THEMA: GIN
Sie fragen, wir antworten
Die folgenden Fragen aus der Praxis betreffend „Gin“ ergänzen den Beitrag in der KB 01/2019 und berücksichtigen die seit 25. Mai 2021 geltende revidierte Spirituosen-Grundverordnung (EU) 2019/787, die Leitlinien der Europäischen Kommission vom 18. Februar 2022 zur Anwendung bestimmter Vorschriften der Spirituosenverordnung (EU) 2019/787 sowie schriftliche Antworten der Europäischen Kommission vom 27. April 2021 sowie 4. Januar 2023 zu bestimmten Anwendungsfragen.
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Dürfen für „Gin“, „Destillierter Gin“ und „London Gin“ alle Wacholderbeeren verwendet werden? Das Europarecht (Verordnung (EU) 2019/787) unterscheidet die Kategorien „Gin“ (Anhang I Kategorie 20), „Destillierter Gin“ (Anhang I Kategorie 21) und „London Gin“ (Anhang I Kategorie 22). Für alle drei Gin-Kategorien dürfen nur Wacholderbeeren der Sorte „Juniperus communis L.“ verwendet werden, also z. B. nicht die im Mittelmeerraum wachsenden Wacholderbeeren der Sorte „Juniperus oxicedrus L.“
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