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Unzulässige Bezeichnung

Vorbei mit Rye

Einmal googeln reicht. Wer die Stichworte deutscher Rye eingibt, findet gleich einige Whiskys mit dieser Bezeichnung. Doch sie ist unzulässig. Das ist das Ergebnis eines Abkommens zwischen der EU und Kanada.

von Redaktion erschienen am 25.11.2024
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Roggen auf dem Feld
Roggen auf dem Feld © Friedrich Springob

Auf der letzten Sitzung der Sachverständigengruppe für Spirituosen hat KOM noch einmal bekräftigt, dass die Bezeichnung "Rye Whisky" (unabhängig von der Schreibweise y oder ey) auf dem EU-Markt exklusiv für kanadische Hersteller und US-Hersteller gemäß bilateralem Spirituosenabkommen EU/Kanada von 2003 reserviert ist.

Exklusiv für Kanada und USA

Dieser exklusive Schutz wurde im CETA-Übereinkommen zwischen der EU und Kanada bestätigt. Roggen Whisky, der in Deutschland hergestellt wird, muss unter der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung "Roggen Whisky" vermarktet werden.

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