Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Vorbei mit Rye

Oder doch nicht?

Die Bezeichnung Rye Whisky für in Deutschland hergestellter Roggen-Whisky ist nicht zulässig. Das war der Tenor eines Artikels in der KB 01/2025. Diese Aussage gilt immer noch. Allerdings scheint es eine kleine legale Lösung zu geben, wie der Rye doch noch aufs Etikett kommen kann …

von Redaktion erschienen am 28.05.2025
Artikel teilen:
Roggen auf dem Feld
Roggen auf dem Feld © Friedrich Springob

Es trifft zu, dass die englische Angabe „Rye Whisky“ (auch in der Schreibweise „Rye Whiskey“) auf dem EU-Markt nach dem Wein- und Spirituosenabkommen der EU mit Kanada aus dem Jahre 2004 ausschließlich für kanadische Hersteller und für US-Hersteller vorbehalten ist. Dieser exklusive Bezeichnungsschutz wurde in dem von der EU mit Kanada abgeschlossenen umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (kurz CETA, abgekürzt nach dem englischen Namen "Comprehensive Economic and Trade Agreement"), das am 30. Oktober 2016 in Brüssel unterzeichnet wurde, bestätigt. Das CETA-Abkommen trat am 21. September 2017 vorläufig in Kraft.

Die Europäische Kommission hat in den letzten Sitzungen der Sachverständigengruppe für Spirituosen mehrfach bestätigt, dass EU- und somit auch deutsche Hersteller von Roggen Whisky die englische Angabe „Rye Whisky bzw. Rye Whiskey“ nicht verwenden dürfen. Roggen Whisky, also die Angabe „Roggen“ auf Deutsch ist zulässig, sofern dieser Whisky ausschließlich aus Roggen hergestellt wurde und die Verzuckerung nur mit natürlichen Enzymen erfolgt ist. Nach dem bereits genannten CETA-Abkommen ist „Rye Whisky“, der von kanadischen Herstellern erzeugt wurde, auf dem EU-Markt auch verkehrsfähig, wenn er nicht zu 100 % aus Roggen hergestellt wurde. Demgegenüber muss „Rye Whisky“ mit Ursprung in den USA, der auf dem EU-Markt verkauft werden soll, ausschließlich aus Roggen hergestellt worden sein.

Einige EU-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und Finnland, forderten die EU-Kommission auf, mit Kanada das Wein- und Spirituosenabkommen aus dem Jahre 2004 neu zu verhandeln und den Exklusivschutz für „Rye Whisky“ für kanadische und US-Hersteller von Whisky zu streichen, zumal die Angabe „Rye Whisky“ in diesem Abkommen ausdrücklich nicht als geografische Angabe geschützt ist, sondern als vorbehaltene Bezeichnung. Die EU-Kommission machte dabei klar, dass sie keine Neuverhandlungen mit Kanada anstrebe und eine Änderung dieser Regelung illusorisch sei, weil der exklusive Bezeichnungsschutz für „Rye Whisky“ für kanadische Hersteller im Jahre 2004 eine Gegenleistung dafür war, dass Kanada die Angaben „Ouzo“ und „Grappa“, die seinerzeit auch in der EU nur sog. vorbehaltene Bezeichnungen waren, auf dem einheimischen Markt exklusiv für Griechenland bzw. Italien schütze. Bis dahin waren diese Angaben in Kanada Gattungsbezeichnungen.

In der Zwischenzeit hat die EU-Kommission in einem Schreiben an die finnische Regierung, das an alle Regierungen der EU-Mitgliedstaaten verteilt wurde, eine Lösung für das Problem aufgezeigt. Danach sei es möglich, in einer getrennten Zeile und etwas abgesetzt zur rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung „Whisky“ den Rohstoff auch in englischer Sprache z. B. „Deutscher Rye – made from Rye (hergestellt aus Roggen)“ zu erwähnen. Da die Rohstoffangabe für Whisky eine freiwillige Angabe ist, dürfte sie auch für in Deutschland hergestellte Whiskys in englischer Sprache verwendet werden. Nach der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung müssen bei Lebensmitteln und damit auch bei Spirituosen lediglich die Pflichtangaben in deutscher Sprache erfolgen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren