Neue EU-Alkoholsteuer-Strukturrichtlinie
Steuerfreier Hausbrand kommt
Die erste umfassende Reform der Alkoholsteuer-Struktur-Richtlinie 92/83/ EWG ist unter Dach und Fach. Bis zum 1. Januar 2022 müssen die Mitgliedstaaten die im EU-Amtsblatt L 256 vom 5. August 2020 veröffentlichte und einstimmig im Rat angenommene Änderungsrichtlinie (EU) 2020/1151 in nationales Recht umsetzen.
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Bis zuletzt war die sogenannte Hausbrand- Regelung für Obstlandwirte umstritten. Der neue Artikel 22 Absatz 8 der Strukturrichtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten unter strengen Voraussetzungen zulassen können, dass Privatpersonen aus Obst vom eigenen Anbau bis zu 50 Liter Obstbrand beziehungsweise vergleichbare Brände wie Tresterbrand steuerfrei herstellen dürfen, sofern dieser Obstbrand selbst, innerhalb der Familie oder mit Gästen getrunken wird.
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