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Neues Gesetz

Gegen den Abmahnwahn

Abmahnungen haben schon bei vielen Direktvermarktern für Ärger gesorgt. Nachdem sich lange Zeit trotz wiederkehrender Beschwerden aus der Wirtschaft über eine mißbräuchliche Nutzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nichts getan hat, gibt es nun ein Gesetz.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Der Bundestag hat im September 2020 ein Gesetz verabschiedet, dem der Bundesrat im Oktober zugestimmt hat. Das Gesetz soll künftig dem Abmahnmissbrauch einen Riegel vorschieben. Es soll Fehlanreize für Abmahnungen verringern, das Geschäft für Abmahnprofis finanziell uninteressant machen und damit kleinere und mittlere Unternehmen schützen. In der Praxis werden Internetseiten häufig mit speziellen Programmen (sogenannte Crawlern) auf schnell erkennbare Fehler etwa in der Widerrufsbelehrung oder bei Preisangaben durchsucht und dann in standardisierten Abläufen abgemahnt.
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