Berichtigung der Spirituosenverordnung
Kleine Änderungen
Seit 25. Mai 2021 gilt die neue Spirituosenverordnung (EU) 2019/787. Veröffentlicht wurde sie bereits im Mai 2019, also bereits vor gut zwei Jahren. Rechtzeitig vor dem Beginn der Anwendung wurde eine Berichtigung der deutschen Sprachfassung der Spirituosenverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
- Veröffentlicht am

In den meisten Fällen handelt es sich um die Berichtigung von orthografischen oder grammatikalischen Tippfehlern. In einigen Fällen betreffen die Berichtigungen jedoch auch inhaltliche Änderungen. So sah die deutsche Sprachfassung für das Erzeugnis des Anhangs I Kategorie 30 der Verordnung (EU) 2019/787 die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung "Spirituose mit Bittergeschmack" neben der bekannteren synonymen Bezeichnung "Bitter" vor. In den Sprachfassungen der beiden Vorläuferverordnungen (EWG) Nr. 1576/89 und (EG) Nr. 110/2008 hieß diese Kategorie "Spirituose mit bitterem Geschmack". Diese Berichtigung verhindert somit Etikettenänderungen. Eine weitere Berichtigung stellt klar, dass "Mirabelle" (im Singular) als rechtlich vorgeschriebene...
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