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Torfige New Makes

Verbreitet, aber verboten

Torfige Whiskys sind beliebt. Torfige New Makes auch, sie sind aber in Deutschland verboten. Das kam jüngst an den Tag, als die Lebensmittelüberwachung das Produkt eines Brenners als nicht verkehrsfähig einstufte.

von Friedrich Springob erschienen am 09.09.2025
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Torffeuer zum Darren von Malz bei der schottischen Brennerei Laphroaig auf der Hebrideninsel Islay.
Torffeuer zum Darren von Malz bei der schottischen Brennerei Laphroaig auf der Hebrideninsel Islay. © Friedrich Springob

Auch Whisky auf Basis von über Torf geräuchertem Malz muss drei Jahre lagern, um als Whisky deklariert werden zu können. Da liegt es aus Brennersicht nahe, schon das frische Destillat, häufig New Make oder New Spirit genannt, zu vermarkten. So kommt schon früher Geld in die Kasse. Aus Genießersicht ist diese Praxis ebenfalls nachvollziehbar, kann man doch das Rohprodukt ohne Holzeinfluss schon kennenlernen; der Vergleich mit dem späteren Whisky ist sensorisch spannend.

Aber diese gängige Praxis ist nicht erlaubt. Die Rechtslage ist eindeutig. Generell gilt ein Verbot, Lebensmittel unter Verwendung von frisch entwickeltem Rauch herzustellen. Die Ausnahmen sind in § 4 der Aromendurchführungsverordnung (AromenDV) klar geregelt. In Absatz 2 heißt es: „ Für die Herstellung von frisch entwickeltem Rauch dürfen ausschließlich naturbelassene Hölzer und Zweige, Heidekraut und Nadelholzsamenstände, jeweils auch unter Mitverwendung von Gewürzen, verwendet werden.“

Torf nur für Whisky und Bier

Torf, so steht es in Absatz 3, darf nur für Whisky und Bier verwendet werden: „Abweichend von Absatz 2 darf für die Herstellung von frisch entwickeltem Rauch auch Torf verwendet werden zur Behandlung von Malz für die Herstellung

  • von Whisky oder Whiskey im Sinne des Anhangs I Kategorie 2 der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 1; L 321 vom 13.9.2021, S. 12) und
  • von Bier.“

Hintergrund dieser Einschränkungen ist die Einschätzung der im Rauch enthaltenen Nitrosamine und Benzpyren als krebserregend. Interessanterweise haben dabei Untersuchungen des Bayerisches Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ergeben, dass ausgerechnet die Whiskys der schottischen Inselregionen und Islay, die für ihre ausgeprägte Raucharomatik bekannt sind, im Vergleich zu Whiskys aus den Regionen Lowlands und Speyside keine erhöhten Nitrosamin-Gehalte aufwiesen.

Fazit

Torfgeräuchter New Make darf also hergestellt werden, wenn er in der Whisky-Produktion mündet, keinesfalls aber vorher vermarktet werden. Zu beachten ist weiterhin, dass New Make eine reine Fantasiebezeichnung ist, aber keine in der EU-Spirituosenverordnung definierte Kategorie. Richtigerweise muss ein New Make also als Spirituose vermarktet werden, wobei die Angabe Spirituose nach der Lebensmittelinformationsverordnung immer im selben Sichtfeld zusammen mit dem Alkoholgehalt und der Nennfüllmenge erscheinen muss (Artikel 13 Abs. 5 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV))

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