Neue Regelung für geografische Bezeichnungen Vorsicht Rechtsvakuum!
Die neue Spirituosen-Verordnung (EU) 2019/787 hat zum 25. Mai 2021 auch eine Änderung bei der Verwendung von geografischen Bezeichnungen, die keine eingetragenen geografischen Angaben sind, mit sich gebracht. Beispiele hierfür sind Berliner Gin oder Badischer Tresterbrand.


















