Zulässige Abrundungszuckerung
Wie ist der Stand der Dinge beim Thema Zucker?
Ab 25. Mai 2021 wird die neue Spirituosen-Grundverordnung (EU) 2019/787 vom 17. April 2019 gelten und die bisherige Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ablösen. Viele Klein- und Obstbrenner fragen sich, ob ab diesem Datum in Deutschland Änderungen bei der zulässigen sogenannten Abrundungszuckerung für Brände und andere Spirituosen wirksam werden. Die Diskussionen hierzu fokussieren sich insbesondere auf Obstbrand.
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Unter der Abrundungszuckerung ist der Zusatz von Zucker und anderen süßenden Erzeugnissen in der Endphase der Produktion einer Spirituose im Rahmen der Fertigstellung zu verstehen. Nach einer detaillierten juristischen Erläuterung des Begriffs "Abrundungszuckerung" wird der Verfasser die geltende und künftige EU-Rechtslage gegenüberstellen und auf die Frage eingehen, ob in Deutschland Änderungen gegenüber dem Status quo bereits ab 25. Mai 2021 oder zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten sind.
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