Gut gerüstet für die Zukunft
Spätestens seit Inkrafttreten des neuen EU-Spirituosenrechts und insbesondere der Verordnung Nr. 110/2008, die die Begriffsbestimmung und Bezeichnung von Spirituosen sowie den Schutz geografischer Angaben regelt, ist der Name Sendenhorst wieder ein Begriff. Der kleine Ort im Zentrum des Münsterlandes hat in der neuen Verordnung eine geografische Schutzbezeichnung erfahren, den Sendenhorster Korn. Mit diesem Schritt zeigt ein regionaler Erzeuger beispielhaft, wie sich Betriebe für die Zukunft rüsten und auf den drohenden Wegfall des Monopols reagieren.
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