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Geoschutz

BSI ruft zur Mitarbeit auf

Bekanntlich ändert sich mit Inkrafttreten der neuen EU-Spirituosenverordnung(EU) 2019/787 das Antrags- und Änderungsverfahren für Geschützte Geografische Angaben von Spirituosen.
Veröffentlicht am
Siegel für eine Geschützte geografische Angabe
Siegel für eine Geschützte geografische Angabeec.europa.eu (Logo), Colourbox.de (Flagge)
Ist das nationale Vorverfahren bislang durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zentral gesteuert worden, sind dafür nun ab Ende Mai 2021 sogenannte Schutzverbände oder Schutzvereinigungen zuständig. Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen- Industrie und -Importeure e. V. (BSI) hat daraufhin die „Schutzgemeinschaft für geografische Angaben im Spirituosenbereich in Deutschland e. V. (SgASD)“ im Sommer 2020 ins Leben gerufen. Die SgASD verfolgt den Schutz aller bereits bestehenden deutschen geografischen Angaben für Spirituosen gemäß der neuen Spirituosenverordnung. Darüber hinaus unterstützt die SgASD ihre Mitglieder und Branchenangehörige bei der Beantragung neuer geografischer Angaben.
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