Urteil des EuGH No Go für NO GIN
Das Kieler Landgericht gestattete jüngst die Bezeichnung LIKÖR OHNE EI. Nun hat der EuGH ein Urteil zu NO GIN gesprochen. Damit dürfte sich die Aufregung um verbotene oder nicht-verbotene Anspielungen bald legen.
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Das Kieler Landgericht gestattete jüngst die Bezeichnung LIKÖR OHNE EI. Nun hat der EuGH ein Urteil zu NO GIN gesprochen. Damit dürfte sich die Aufregung um verbotene oder nicht-verbotene Anspielungen bald legen.
Auch wenn es in der Praxis Gegenbeispiele gibt, bislang war klar: Eine alkoholfreie Gin-Alternative darf nicht NO GIN heißen und ein Likör ohne Ei nicht LIKÖR OHNE EI, weil es sich um verbotene Anspielungen handelt. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Kiel widerspricht dieser Rechtsauffassung –...
Die Bezeichnung Rye Whisky für in Deutschland hergestellter Roggen-Whisky ist nicht zulässig. Das war der Tenor eines Artikels in der KB 01/2025. Diese Aussage gilt immer noch. Allerdings scheint es eine kleine legale Lösung zu geben, wie der Rye doch noch aufs Etikett kommen kann …
Ein Wettbewerbsverband hat ein Unternehmen abgemahnt, weil es ein Getränk als alkoholfreien Gin vermarktet. Daraufhin hat sich das Landgericht Potsdam, wo der Fall gelandet ist, mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt.
Die europäischen Spirituosen-Hersteller haben den zweiten Meilenstein ihrer Verpflichtung, einen wachsenden Anteil der in der EU verkauften Spirituosen mit Nährwertinformationen auf dem Etikett zu versehen, erfolgreich erfüllt.
Die Verbände der Wein- und die Spirituosenindustrie arbeiten zusammen, um eine neue Plattform für elektronisch lesbare Etiketten aufzubauen. Diese bieten dann den Verbrauchern in der EU auf Knopfdruck umfassende und mehrsprachige Produktinformationen.
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