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Desinfektionsmittel aus Abfindungsbrennereien

Keine Steuerrückvergütung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Anliegen der Abfindungsbrenner, ihnen eine Steuerrückvergütung für den bereits produzierten und noch nicht verkauften Alkohol zu gewähren aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Veröffentlicht am
LookenStudio/shutterstock.com
Dies teilte die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesfinanzministerium, Sarah Ryglewski, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Deutschen Klein- und Obstbrenner e. V. Alois Gerig am 15. April in einem Schreiben mit. Der Antrag der Kleinbrenner vom 26. März 2020 zielte darauf ab, die im Herbst 2019 zu einem ermäßigten Steuersatz von 10,22 EUR je Liter reiner Alkohol produzierten Destillate, die ursprünglich zu Obstbränden und anderen Spirituosen verarbeitet werden sollten, zur Herstellung von Desinfektionsmitteln zu veräußern.
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