Neue Regelung für geografische Bezeichnungen
Vorsicht Rechtsvakuum!
Die neue Spirituosen-Verordnung (EU) 2019/787 hat zum 25. Mai 2021 auch eine Änderung bei der Verwendung von geografischen Bezeichnungen, die keine eingetragenen geografischen Angaben sind, mit sich gebracht. Beispiele hierfür sind Berliner Gin oder Badischer Tresterbrand.
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Das EU-Recht nennt diese anderen geografischen Bezeichnungen jetzt "geografische Bezugnahmen". Bis zum 24. Mai 2021 handelte es sich hier um andere geografische Angaben, die national geschützt waren. Voraussetzung für die Verwendung der geografischen Bezugnahmen ist, dass die Mitgliedstaaten sie in Vorschriften zugelassen haben. In Deutschland besteht seit dem 25. Mai 2021 ein Rechtsvakuum. Die Einbringung des geplanten Spirituosen-Durchführungsgesetzes musste in die neue Legislaturperiode des Deutschen Bundestages verschoben werden. Um das Rechtsvakuum zeitlich zu verkürzen, arbeitet das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Hochdruck an einer Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung...
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