BEZEICHNUNGSRECHT
Wir sind ja nicht aus Zucker
In Heft 2 und 3 der "Kleinbrennerei" wurde bereits auf das Thema "Abrundungszuckerung" eingegangen. Dabei befasste sich der erste Artikel mit der Historie sowie dem aktuellen Sachstand der Zulässigkeit einer Zuckerung bei bestimmten Bränden aus Sicht des Gesetzgebers. Im zweiten Artikel wurde dieses Thema aus Sicht eines Lebensmittelunternehmers mit praxisbezogenen Anwendungen aufgegriffen. In diesem Beitrag sollen Aspekte seitens der Lebensmittelüberwachung zu dieser Thematik aufgezeigt werden. Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Hersteller in der Etikettierung verdeutlichen möchte, dass seine Erzeugnisse ohne eine Abrundungszuckerung hergestellt sind? Welche Probleme können sich dadurch ergeben?
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Die Möglichkeit, Brände der Kategorien 1 bis 14 des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 süßen zu dürfen, um "den endgültigen Geschmack des Erzeugnisses abzurunden" wird in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bisher unterschiedlich geregelt. Dabei spielt vor allem die Tradition in dem jeweiligen Land eine nicht unerhebliche Rolle. Zwischenzeitliche Bestrebungen, EU-weit eine einheitliche Zuckerungshöchstmenge zur Abrundung einzuführen, scheiterten lange Zeit daran, dass südliche EU-Staaten meist höhere Zuckergehalte tolerieren als nördliche. Insofern ist die Festlegung von einheitlichen Zuckerungshöchstmengen zur Abrundung in der Verordnung (EU) 2019/787, die ab 25. Mai 2021 gilt, prinzipiell zu begrüßen. Inwieweit einzelne...
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