Spirituosenkennzeichnungsrecht, Teil II
Geoschutz auf dem Etikett
In der vorherigen Ausgabe sind die Pflichtangaben eines „gewöhnlichen“ Kirschbrandes in einem Musteretikettdargestellt und die dahinterstehenden Rechtsnormen erläutert worden. Nun wird in gleicher Weise ein „Schwarzwälder Kirschwasser“, also eines mit geografischer Angabe behandelt.
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Werner Albrecht In der Europäischen Union (EU) sind im Spirituosensektor seit dem Inkrafttreten der ersten Spirituosen-Grundverordnung (EWG) Nr. 1576/89 im Jahr 1989 auch eine Reihe von geografischen Angaben geschützt. Zu ihnen zählt das „Schwarzwälder Kirschwasser“. Die Eintragung und der Schutz von Spirituosen mit einer geografischen Angabe („Geoschutz“) war bis 2024 in der Spirituosengrundverordnung (SGV) geregelt. Seit dem 13. Mai 2024 ist der Geoschutz für Spirituosen Teil einer neuen horizontalen Grundverordnung, die sich jetzt auf Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse beziehungsweise sonstige Lebensmittel erstreckt. Es ist vorgesehen, dass der Verfasser in einer der nächsten KB-Ausgaben diese neue...